Führerschein mit 17
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In den meisten Bundesländern gelten derzeit befristete Regelungen zum begleiteten Fahren mit 17.
- Fahrschulausbildung ab 16,5 Jahre
- Prüfung mit 17. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres durchgeführt werden.
- Prüfbescheinigung. Sie gilt als Führerscheinersatz nur in Deutschland und ist befristet bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sie gegen den regulären Kartenführerschein einzutauschen.
- Begleitetes Fahren mit 17. Vollendung des 17. Lebensjahres beginnt eine einjährige Phase, in der der Fahranfänger nur im Beisein einer hierzu berechtigten Begleitperson fahren darf.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das begleitende Fahren mit 17 möglich.
Bad Doberan
Am Fuchsberg 27
18209 Bad Doberan
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0170 / 27 50 60 5 038203 / 63 177 |
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03 82 03 / 63 189 |
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rieck-fahrschule@t-online.de |
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Anfahrt |
Rostock
Messestraße 20
18069 Rostock
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0170 / 27 50 60 5 0381 / 77 89 370 |
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03 81 / 77 89 37 29 |
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rieck-fahrschule@t-online.de |
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Anfahrt |


