Führerschein-Klassen
- Startseite
- Führerschein-Klassen
- Aufbauseminare
- Anmeldung
- Theorie
- Praxis
- Prüftermine
- Führerscheinantrag
- Aktuelles
- Kontakt
- Anfahrt Bad Doberan
- Anfahrt Rostock
Motorrad
| Mindestalter | Einschluss | Beschreibung | Besonderheiten | |
![]() |
18 Jahre | A1, M | Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h | Bis zwei Jahre nach nach Errteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
![]() |
25 Jahre | A1, M | Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h | Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung |
![]() |
16 Jahre | M | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) | Besonderheit für 16- und 17- jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahren unbegrenzt |
![]() |
16 Jahre | keiner | Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h | |
![]() |
16 Jahre | keiner | Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse ( bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). | Bei Fremdzündungs- motoren (z.B. Ottomotor) max. 50ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungs- motoren (z.B. Dieselmotor) max 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren 4 kW Nenndauerleistung. |
Pkw
| Mindestalter | Einschluss | Beschreibung | Besonderheiten | |
![]() |
18 Jahre | L, M, S | Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz. Anhänger bis 750 kg zGM oder Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt. |
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) auch in MV möglich |
![]() |
18 Jahre (Vorbesitz B) |
keiner | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen | Anhängelast: bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeuges |
Lkw
| Mindestalter | Einschluss | Beschreibung | Besonderheiten | |
![]() |
18 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig | C1 | Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - mit mehr als 3500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz. Anhänger: bis 750 kg zGM. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger. |
Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung |
![]() |
18 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig | keiner | Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz. Anhänger: höchstens 750 kg zGM. |
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger |
![]() |
18 Jahre (Vorbesitz C1) befristet gültig | BE sowie D1E (bei Vorbesitz D1) | Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. | Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Unter 21 Jahren gewerblicher Güterverkehr nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger. |
![]() |
18 Jahre (Vorbesitz C) befristet gültig | BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Voebesitz D) | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge | Befristet auf 5 Jare, danach erneute ärztliche Untersuchung. Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschießlich Anhänger. |
Bus
| Mindestalter | Einschluss | Beschreibung | Besonderheiten | |
![]() |
21 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig | keiner | Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz. Anhänger: bis 750 kg zGM |
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre in erneutes ärztl.Gutachten erforderlich. Voraussetzung: ärztliches Gutachten |
![]() |
21 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig | D1 | Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz. Anhänger: höchstens 750 kg zGM |
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich. Voraussetzung: ärztliches Gutachten |
![]() |
21 Jahre (Vorbesitz D1) befristet gültig | BE und C1E (bei Vorbesitz C1) | Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen | Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich. Voraussetzung: ärztliches Gutachten |
![]() |
21 Jahre (Vorbesitz D) befristet gültig | BE, D1E, sowie C1E (bei Vorbesitz C1) | Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zGM | Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich. Voraussetzung: ärztliches Gutachten |
Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
| Mindestalter | Einschluss | Beschreibung | Besonderheiten | |
![]() |
16 Jahre | keiner | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land oder forstwirtschaftl. Zecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationene mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h. | Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h, auch kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhänger. |
![]() |
16 Jahre | L, M, S | Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind | Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen |
















