Führerschein-Klassen

Motorrad

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse A 18 Jahre A1, M Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Bis zwei Jahre nach nach Errteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Klasse A direkt 25 Jahre A1, M Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung
Klasse A1 16 Jahre M Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) Besonderheit für 16- und 17- jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahren unbegrenzt
Klasse M 16 Jahre keiner Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Klasse S 16 Jahre keiner Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse ( bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). Bei Fremdzündungs- motoren (z.B. Ottomotor) max. 50ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungs- motoren (z.B. Dieselmotor) max 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren 4 kW Nenndauerleistung.

Pkw

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse B 18 Jahre L, M, S Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM oder Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt.
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) auch in MV möglich
Klasse BE 18 Jahre
(Vorbesitz B)
keiner Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen Anhängelast: bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeuges

Lkw

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse C 18 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig C1 Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - mit mehr als 3500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
Anhänger: bis 750 kg zGM. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger.
Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung
Klasse C1 18 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig keiner Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
Anhänger: höchstens 750 kg zGM.
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger
Klasse C1E 18 Jahre (Vorbesitz C1) befristet gültig BE sowie D1E (bei Vorbesitz D1) Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Unter 21 Jahren gewerblicher Güterverkehr nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger.
Klasse CE 18 Jahre (Vorbesitz C) befristet gültig BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Voebesitz D) Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge Befristet auf 5 Jare, danach erneute ärztliche Untersuchung. Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschießlich Anhänger.

Bus

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse D1 21 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig keiner Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz.
Anhänger: bis 750 kg zGM
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre in erneutes ärztl.Gutachten erforderlich.
Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Klasse D 21 Jahre (Vorbesitz B) befristet gültig D1 Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
Anhänger: höchstens 750 kg zGM
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Klasse DE1 21 Jahre (Vorbesitz D1) befristet gültig BE und C1E (bei Vorbesitz C1) Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Klasse DE 21 Jahre (Vorbesitz D) befristet gültig BE, D1E, sowie C1E (bei Vorbesitz C1) Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zGM Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
Voraussetzung: ärztliches Gutachten

Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse L 16 Jahre keiner Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land oder forstwirtschaftl. Zecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationene mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h, auch kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhänger.
Klasse T 16 Jahre L, M, S Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen